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Wie die Versorgung mehrerer Wunden abrechnen?

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

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Neben Sturzverletzungen auch noch Dekubitusgeschwür behandelt: Wie wird die Versorgung von Wunden unterschiedlicher Art nebeneinander berechnet? Leser fragen, MT-Experten antworten.

Dr. B. P.,

Facharzt für Allgemeinmedizin aus P.:

Darf die Versorgung von Wunden unterschiedlicher Art (z.B. sekundär heilende Wunden und traumatisch bedingte Wunden) nebeneinander berechnet werden? Wie rechne ich z.B. ab, wenn bei einem Heimpatienten nach einem Sturz mehrere Wunden in unterschiedlichen Regio­nen (Kopf, Arme, Beine) versorgt werden müssen und der Patient plötzlich auch noch über Schmerzen im LWS-Bereich wegen eines Dekubitusgeschwürs 2. Grades klagt?



Dr. Gerd W. Zimmermann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hofheim:

Seit dem 1.10.2008 ist geregelt, dass die Gebührenordnungspositionen 02300 bis 02302 EBM bei Patienten mit den Diagnosen Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in einer Sitzung – auch nebeneinander, jedoch insgesamt höchstens fünfmal am Behandlungstag – berechnungsfähig sind.

Nicht möglich ist nach den Bestimmungen des EBM hingegen, die Gebührenordnungspositionen 02310–02312 EBM im Behandlungsfall (und damit im Quartal) nebeneinander bzw. neben den Gebührenordnungspositionen 02300 bis 02302 EBM zu berechnen.

Im geschilderten Fallbeispiel des gestürzten Heimpatienten wären deshalb Wunden an verschiedenen Körperteilen nach den Nrn. 02300–02302 EBM bis zu fünfmal in gleicher Sitzung am Behandlungstag und an Folgetagen immer wieder bis zu dieser Höchstgrenze berechnungsfähig. Eine Kombination mit der Nr. 02310 EBM wegen der Behandlung des Dekubitalulkus ist jedoch während des gesamten Quartals ausgeschlossen.

Die Berechnung der Nr. 02312 EBM (Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris) je Bein und je Sitzung ist im Übrigen bis zu einer Höchstpunktzahl von 4244 Punkten je Quartal und je Arzt möglich.

Da hier ebenfalls ein Abrechnungsausschluss neben den Nrn. 02300 bis 02302 EBM für das ganze Quartal besteht, lohnt sich gegebenenfalls eine mathematische Abwägung, welche Leistungen, bezogen auf das zu erreichende Honorar, bei der Abrechnung bevorzugt werden sollten.

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