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DiGA Internisten fordern Nachbesserungen

e-Health , Apps und Internet Autor: Cornelia Kolbeck

Ärzte wollen DiGA kritisch-positiv begleiten und dazu eingebunden sein. Ärzte wollen DiGA kritisch-positiv begleiten und dazu eingebunden sein. © DragonImages – stock.adobe.com
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Seit einem Jahr können Ärzte sog. Apps auf Rezept gesetzlich Krankenversicherten verordnen. Doch der Nutzen der Anwendungen erschließt sich bisher nicht allen Kollegen.

Ärzte stünden der Digitalisierung nicht negativ gegenüber, betont Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI). Wie viele ihrer Patienten nutzen auch Ärzte Apps. Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aber, „kommt erst die Evidenz, dann die Verordnung“. Man wolle DiGA in die Therapie einbinden, aber es müsse transparent sein, was da passiere, sagt die Diabetologin. Ärzte müssten die Apps inhaltlich verstehen. Deren Nutzen habe für Patienten wie Mediziner deutlich zu werden.

Von 20 Programmen bisher 15 nur vorläufig gelistet

Seit September 2020 sind auf GKV-Kosten verordnungsfähige DiGA im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet. Doch noch immer gibt es unter Ärzten viel Skepsis. Kritisch beäugt wird auch das sog. Fast-Track-Bewertungsverfahren für diese Anwendungen. Denn von den bislang 20 gelisteten Apps und webbasierten Programmen sind 15 nur vorläufig erstattungsfähig. Für eine endgültige Bewertung innerhalb eines Jahres müssen von den Anbietern weitere evidenzbasierte Daten zum Nutzen vorgelegt werden.

Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI, erkennt Nachbesserungsbedarf. Evidenz sei für Ärzte wichtig, wenn es z.B. um Apps zur Insulindosierung gehe. Der Arzt müsse über den Hintergrund einer DiGA Bescheid wissen sowie über Fragen zur Entwicklung. Er sollte einen Testzugang bekommen. Das könne ja auch wichtig sein hinsichtlich einer Haftungsfrage.

Bei der Finanzierung stört den Kardiologen, dass manche Anbieter für ihre Apps hohe Summen pro Quartal aufrufen, z.B. 400 Euro. Der verordnende Arzt dagegen erhalte für seine Leistung nur 2 Euro. Dabei gehe es doch nicht nur um das Ausstellen eines Rezeptes, sondern auch ums Erklären und Begleiten von Patienten im Therapieprozess. Mediziner wollten die Digitalisierung kritisch-positiv begleiten, um letztlich für den Patienten etwas Nützliches zu haben und für den Arzt etwas Entlastendes.

Mehr zu DiGA

Laut einer Umfrage des IT-Verbandes Bitkom und des Hartmannbundes wünschen sich 58 % der im November 2020 befragten Mediziner eine zentrale Plattform zur Information über DiGA. Fünf Anbieter versuchen das über die Seite ­digainfo.de. Sie bieten medizinischem Fachpersonal Beratungen sowie kostenfreie Infomaterialen und Testzugänge zu ihren Programmen an. CME-Fortbildungen zu DiGA-Themen bietet der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung. Eine zentrale Anlaufstelle zu allen DiGA mit vielen offiziellen Angaben bietet natürlich die Liste des BfArM.

In einem Positionspapier hat der BDI seine Forderungen zu DiGA zusammengefasst. Kritisiert wird, dass es an Konzepten zur ärztlichen Einbindung in den Verordnungs- und Therapieprozess mangele. Als problematisch wird auch beschrieben, dass sich Patienten mit entsprechender Diagnose eine App direkt von der Kasse erstatten lassen können. „Aus ärztlicher Sicht ist diese Vorgehensweise nicht medizinisch sinnvoll“, so der Internistenverband. Erst die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung ermögliche eine umfassende Aufklärung und das Festlegen gemeinsamer Therapieziele. Bei langfristigen Verordnungen (Folgerezepten) wären Verlaufskontrollen eine sinnvolle Ergänzung. In Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und Mitgliedern des Bundestages will sich der BDI für entsprechende rechtliche Anpassungen einsetzen. „Es gibt eine Menge Schnittmengen“, kommentiert die Vorständin des GKV-Spitzenverbands, ­Stefanie Stoff-Ahnis, die Aussagen der BDI-Präsidentin. Auch aus Sicht der GKV hätten DiGA das Potenzial, Behandlungen zu optimieren.

Vorgesehen: standardisierte Schnittstelle für DiGA-Daten

Zudem würden viele wertvolle medizinische Daten generiert, die für die Versorgungsforschung und die elektronische Patientenakte genutzt werden könnten. Dass DiGA das Gesundheitswesen künftig stark beeinflussen werden, glaubt Stoff-Ahnis dennoch allerdings nicht. Nach ihrer Aussage werden bislang rund 53.000-mal DiGA in der Versorgung eingesetzt. 10 % davon seien den Versicherten per Krankenkassengenehmigung gewährt worden, vor allem bei Tinnitus und Adipositas. Das seien allerdings Bereiche, wo es auch schon vor dem Fast-Track-Verfahren Selektivverträge für Apps gegeben habe. Eine andere Sorge von Ärzten ist, dass sie künftig von einer Flut von Apps und auszuwertenden Daten überrollt werden und dass sie sich durch App-Portale klicken müssen. Diese Sorge versucht Dr. Florian Hartge, Chief Production Officer der gematik, zu nehmen. Zur Übermittlung von DiGA-Daten beispielsweise an die ePA fänden derzeit Gespräche zwischen Gesellschaftern, KBV und App-Entwicklern statt. Der Arzt solle letztlich nicht jede DiGA kennen müssen, aber eine standardisierte Rückmeldung über gesammelte App-Daten erhalten. Das mache ihn auch von einzelnen Herstellern unabhängig. Die KBV habe dazu schon Vorschläge vorgelegt. In der ePA-Version für 2024 sei dieser DiGA-Anschluss vorgesehen.

Quelle: 14. Deutscher Internistentag

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