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Ärzte vor Spähangriff schützen!

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

BÄK: BKA-Gesetz muss nachgebessert werden! BÄK: BKA-Gesetz muss nachgebessert werden! © fotolia/fotogestoeber
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Die elektronische Fußfessel für "Gefährder" soll kommen. Das strebt die Koalition mit der "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (Drucksachen 18/11163 und 18/11326) an. Ob die Schweigepflicht von Ärzten unangetastet bleibt, ist noch nicht abzusehen.

 Im Gesetzentwurf heißt es: "Schützenswert ist insbesondere die nichtöffentliche Kommunikation mit Personen des höchstpersönlichen Vertrauens. Zu diesen Personen können insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie, vor allem, wenn sie im selben Haushalt leben, sowie Strafverteidiger, Ärzte, Geistliche und enge persönliche Freunde zählen."

Doch Ärzteverbände trauen dem nicht. Die Bundesärztekammer hat deshalb Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie die Innenpolitiker des Deutschen Bundestages dringend aufgefordert, den Entwurf des sog. BKA-Gesetzes nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. "Die Verschwiegenheitspflicht im Patient-Arzt-Verhältnis darf durch das BKA-Gesetz nicht infrage gestellt werden", mahnt Bundesärztekammerpräsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery.

Verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geheimhaltungsinteressen der Patienten führen, erklärt der Präsident mit Blick auf einen "informationstechnischen Spähangriff". Patienten seien besonders geschützte Personengruppen und deshalb müsse bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleis­tet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten.

Bundesverfassungsgericht hat Vorgaben gemacht

Die Regierung wolle das ärztliche Berufsgeheimnis kippen, fürchtet auch die Freie Ärzteschaft. Das sei völlig inakzeptabel, erklärt Vorstandsvize Dr. Silke Lüder: "Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zum Kernbereich privater Lebensführung der Bürger, deren Schutz das Bundesverfassungsgericht 2016 in seiner Entscheidung gegen das bisherige BKA-Gesetz verlangt hat."

Dr. Lüder verweist darauf, dass es staatlichen Behörden bereits erlaubt ist, vorbeugend zur Abwehr schwerer Straftaten Telefon- und Online­überwachungen bei Verdächtigen und Kontaktpersonen durchzuführen, Spähsoftware auf Computern und anderen Endgeräten zu installieren sowie Wohnungen verdeckt zu überwachen.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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