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Anfragen von Versicherungen: So gibt's ein faires Honorar

Autor: Anouschka Wasner, Foto: Fotolia/Oscar Espinosa

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Schön, wenn die Versicherungsanfrage gleich mit einem Verrechnungscheck in die Praxis trudelt. Doch manche Versicherung glaubt, mit 20 Euro Schneider frei zu sein. Das müssen Sie nicht akzeptieren!

Bei der Honorierung von ärztlichen Stellungnahmen im Rahmen von Versicherungsverträgen gilt: Zwischen Arzt und Versicherung besteht kein Verhältnis, das eine Rechnungsstellung an die GOÄ bindet. Das ergibt sich aus einer Begründung des BGH (BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09), die unterstreicht, dass die GOÄ sich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen Arzt und Privatpatienten sowie Arzt und öffentlichen Leistungsträgern bezieht.

Sich mit dem Thema Versicherungsanfragen auseinanderzusetzen, ist also zunächst ein bisschen kompliziert, aber es kann sich rechnen, so der Hausarzt Timo Schumacher im Practica-Seminar „Freude mit Attesten, Gutachten und Versicherungsanfragen“.

Honorierung von ärztlichen Stellungnahmen - selbst ist der Arzt

Was also tun, wenn die Versicherung mit einer Kostenzusage über ein Honorar an Sie herantritt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, weil Sie den Arbeitsaufwand höher schätzen? Da eine vertragliche Übereinkunft über den Preis Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist, können Sie einfach ein Gegenangebot machen, das sich zwischen 75 und 85 Euro bewegt, in Ausnahmefällen bis zu 150 Euro gehen kann.

Orientierung zur Festsetzung eines angemessenen Honorars bietet das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG), so der Niedergelassene, der sich – sozusagen aus eigener Betroffenheit – sehr leidenschaftlich und praxisbezogen mit solchen unbeliebten Themen auseinandersetzt.

Klingt aufwendig? Muss es nicht sein: Vereinbaren Sie mit Ihren MFA, dass Ihnen die entsprechenden Anfragen vorgelegt werden, und Sie nur mit einem Post-it eine Notiz hinterlassen, wie viel Honorar angemessen ist. Die MFA setzen diesen Betrag dann in ein Standardschreiben ein und lassen es an die Versicherung zurückgehen.

Verrechnungsscheck spart Kontrolle der Zahlung

Er habe in seiner Praxis zwei Versionen von <media 8834 - - "TEXT, Muster Versicherungsanfragen, Muster_Versicherungsanfragen.pdf, 60 KB">Antwortschreiben an die Versicherung</media>, so Kollege Schumacher: eine freundliche und eine weniger freundliche für jene Versicherungen, mit denen die Zusammenarbeit nicht immer gut ist.

Kern der Texte ist immer die Mitteilung, dass die Anfrage erst nach Erhalt eines Verrechnungsschecks über die gewünschte Summe bearbeitet werden kann – so erspart man sich die Kontrolle der Zahlungseingänge. Aus rechtlichen Gründen darf dann der Zusatz nicht fehlen, dass der Bericht alternativ gegen Barzahlung in der Praxis abgeholt werden kann. Ein Entgegenkommen im Gespräch mit der „freundlichen“ Versicherung ist dann immer noch möglich.

Versicherung will verhandeln? Das kostet Ihre Zeit!

Unschlagbar der abschließende Satz des <media 8834 - - "TEXT, Muster Versicherungsanfragen, Muster_Versicherungsanfragen.pdf, 60 KB">Anschreibens</media>: „Jede weitere Nachfrage führt wegen des bürokratischen Aufwandes zu einer Kostenerhöhung um mindestens 10 Euro je nach Bearbeitungsumfang.“ Denn das heißt: Jeder Anfruf seitens der Versicherung, auch einer mit dem Versuch, den Preis zu verhandeln, fällt unter „Nachfrage“ und treibt den Preis damit in die Höhe, statt ihn zu drücken.

Wer noch nicht über den Computer faxt ...

... kann sich Arbeit und Ausdrucke sparen, indem er sich eine Vorlage des Standardanschreibens laminieren lässt, sodass die MFA nur noch (mit abwischbarem Stift!) Namen, Anschriften und gewünschte Honorarhöhe eintragen muss, um das Schreiben an die Versicherung zu faxen. Dann einen Vermerk in die Akten, damit man sich darauf berufen kann, und die Vorlage wieder abwischen für den nächsten Einsatz.
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