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Bundesregierung kann keine Daten zu Breitbandanschlüssen von Praxen und MVZ vorlegen

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Maya Hüss

© iStock/alphaspirit
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Zur Digitalisierung gehören auch schnelle Internetverbindungen. Praxen und Kliniken brauchen diese spätestens dann, wenn es um komplexe telemedizinische Anwendungen geht. Zum Status quo weiß die Regierung aber nur wenig zu sagen.

„Das schnelle Internet ist eine zentrale Grundlage, damit Telemedizin keine ferne Zukunftsmusik bleibt“, so das Bündnis 90/Die Grünen. Sie fragten bei der Bundesregierung nach, wie viele Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren und Krankenhäuser hierzulande schnelles Internet nutzen können. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf den Breitbandatlas, aus dem die Breitbandverfügbarkeit hervorgeht (siehe Grafik).

Ein differenziertes Bild nach Einrichtungen gibt es laut Regierung allerdings nicht. Es lagen lediglich Daten der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Landeskrankenhausgesellschaften aus 2016 und 2018 zur Internetgeschwindigkeit in drei Bundesländern vor. So verfügen die meisten Einrichtungen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern über einen Breitbandanschluss mit Datengeschwindigkeiten von bis zu 49 Mbit/s. Im Saarland sind nur zehn von 22 Einrichtungen an sehr schnelles Internet angebunden (100 bis 999 Mbit/s bzw. 1 bis 9 Gbit/s).

„Ersichtlich ist, dass etwa in Meck­lenburg-Vorpommern über die Hälfte aller an der Befragung teilnehmenden Krankenhäuser über keinen schnellen Anschluss jenseits von 50 Mbit/s verfügt“, stellen die Grünen fest. Auch zeige die Antwort der Regierung, dass dieser keine Informationen über die Breitbandversorgung von z.B. Arztpraxen und MVZ vorliegen.

Stammdaten-Management braucht nur 0,384 Mbit/s

Doch inwieweit kann die Internetgeschwindigkeit neue telemedizinische Anwendungen behindern? Das Positive: Für das Online-Versichertenstammdaten-Management über die Telematikinfrastrukur (TI) reicht laut gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen, eine Internetgeschwindigkeit von 384 Kbit pro Sekunde. Umgerechnet sind das 0,384 Mbit/s. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen ein unzureichender Internetanschluss eine Anbindung an die TI behindert hätte. Für die Videosprechstunde benötige man allerdings eine Bandbreite von mindestens zwei Mbit/s.

Für Anwendungen wie die elektronischen Patientenakte gebe es hingegen noch keine Bandbreitenspezifizierungen. Bündnis 90/Die Grünen gehen aber davon aus, dass diese deutlich über denen des Stammdatenabgleichs liegen werden, da hochauflösende Bilder und komplexe Behandlungsdaten verschickt werden. Sie betonen: „Mit einer ausreichenden Breitbandversorgung steht und fällt auch die elektronische Patientenakte.“

Sieht nur auf den ersten Blick positiv aus: Im Breitbandatlas des BMVI sind die weniger gut versorgten Gebiete Deutschlands mit satten Farben gekennzeichnet. Sieht nur auf den ersten Blick positiv aus: Im Breitbandatlas des BMVI sind die weniger gut versorgten Gebiete Deutschlands mit satten Farben gekennzeichnet. © Breitbandatlas des BMVI
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