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Den EBM bezwingen, das Budget ausreizen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anke Thomas

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Wer hat hier wen im Griff? Dr. Sabine Frohnes und Dr. Iris Bernau verraten Tricks, wie man geschickt mit Gesprächsziffern und Labor umgeht.

Die bürokratischen Regeln rund um die Abrechnung der Chronikerpauschalen sind für alle Praxen ein großes Ärgernis. „Merken Sie sich die 4-3-2-1-Regel“, sagt Allgemeinärztin Dr. Sabine Frohnes auf dem „Abrechnungs-Workshop“ bei der diesjährigen Practica. Das heißt, der Patient muss über ein Jahr lang an einer chronischen Erkrankung leiden (vier Quartale), er muss drei Kontakte zur Praxis gehabt haben, er muss zwei Kontakte mit dem Arzt gehabt haben und es muss sich um eine gesicherte Diagnose handeln.

Es ist sinnvoll, die Nr. 03220 immer mit der Versichertenpauschale zusammen abzurechnen. Dabei sollten Ärzte darauf achten, am gleichen Tag keine Palliativziffern anzusetzen. Im gleichen Behandlungsfall sollten zudem keine TENS oder Akupunkturleistungen abgerechnet werden, weil dann die hausärztliche Grundpauschale (Nr. 03040) und die Chronikerpauschalen gestrichen werden.

Quartalsabrechnung: Hat die
 KV Ziffern gestrichen?

„Schauen Sie sich Ihre Quartalsend­abrechnung genau an, nur dann sehen Sie, wo die KV z.B. Ziffern gestrichen hat, und können gegensteuern“, rät Dr. Frohnes. Seit der Einführung der Gesprächsziffer EBM-Nr. 03230 (Dauer 10 Minuten) kommt das psychosomatische Gespräch nach EBM-Nr. 35100 (Dauer 15 Minuten) in Hausarztpraxen oft zu kurz, meint Schumacher.

Auf jeden Fall sollten Kollegen ihr Gesprächsbudget ausschöpfen (pro Quartal Fallzahl/2). Immerhin kommen in einer 1000-Scheine-Praxis am Quartals­ende unterm Strich 4500 Euro her­aus (500 x 9 Euro). Das Gespräch kann bei einem Patienten mehrfach angesetzt werden. Wenn in einer 1000-Scheine-Praxis etwa sieben- bis achtmal am Tag die Nr. 03230 angesetzt wird, dürfte das Budget am Ende des Quartals in etwa ausgefüllt sein, so Schumacher.

Chronikerpauschale wird durch die 4-3-2-1-Regel abgedeckt

Bei den Zeitprofilen sollten Praxen darauf achten, dass auch Leistungen, die von einer MFA durchgeführt werden, das Zeitkonto des Arztes belasten, erinnert Schumacher. In einer Praxis, in der z.B. viele Lungenfunktionsprüfungen (DMP) durchgeführt werden, sollte vor allen Dingen das Quartals-Zeitbudget im Auge behalten werden.

Wird das Gesamtvolumen des Laborbudgets (pro Mitglied 25 Punkte, rund 2,50 Euro, und pro Rentner 40 Punkte, rund 4 Euro) nicht überschritten, erhält die Praxis bekanntlich einen Bonus (EBM-Nr. 32001) von 17 Punkten pro Fall bzw. 1,70 Euro, sagt Anästhesistin Dr. Iris Bernau, die in Kürze die Weiterbildung für Allgemeinmedizin beginnt und für die Abrechnung in der allgemeinärztlichen Praxis ihres Mannes Ruben Bernau zuständig ist. Hier sollten die Kosten für die Labor­untersuchungen im Blick behalten werden.

Werden bei einem Patienten TSH, CRP oder Uricult veranlasst, ist das Laborbudget für den einzelnen Patienten bereits überschritten. Deshalb rät Dr. Bernau dazu, die Labor-Ausnahmeziffern konsequent zu nutzen. Diese Ausnahmeziffern gehören nicht nur auf den Abrechnungsschein, sondern sollten auch auf dem Laborschein eingetragen werden. In einer Hausarztpraxis häufig vorkommende Ausnahmeziffern sind die Nrn. 32006, 32012, 32015, 32022 und 32023.

Quelle: Practica 2015

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