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Dr. Andreas Gassen: "Eine lange Leidensgeschichte ist beendet"

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Mit starken und gewitzten Männern wendet
sich die KBV an die Öffentlichkeit, wie hier in der Nähe ihrer Berliner Zentrale. Mit starken und gewitzten Männern wendet sich die KBV an die Öffentlichkeit, wie hier in der Nähe ihrer Berliner Zentrale. © M. Reischmann
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Das Großreinemachen in der Selbstverwaltung der Vertragsärzte ist fast beendet. Und aus der angekündigten großen Kontrolle durch die Politik ist auch nur eine kleine geworden. Kämpfe um Vorstandsposten sind zudem aus Sicht des KBV-Vorsitzenden nicht zu erwarten. Dr. Andreas Gassen, der erneut für den Vorsitz kandidiert, zeigt sich deshalb gelassen.

Bei einem Treffen mit Journalisten zog der Ärztechef Bilanz. Zufrieden zeigte er sich über den abgeschlossenen Verkauf des Apo-KG-Grundstücks an der Berliner Wegelystraße, der mit Zustimmung der Aufsicht rechtssicher vonstatten ging. "Damit ist eine lange Leidensgeschichte beendet", so Dr. Gassen zufrieden. Und es sei sogar – trotz ursprünglicher Spekulationen von Kritikern über einen möglichen Schaden von um die 50 Mio. Euro – letztendlich mit einem Gewinn zu rechnen.

Genau zu beziffern sei dieser noch nicht, so Dr. Gassen, auszugehen sei aber von einem "einstelligen bis niedrig zweistelligen Millionenbetrag". Was mit dem Geld wird, steht noch nicht fest. Es könnte an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden oder für eine niedrigere Verwaltungskostenumlage genutzt werden. Dies werde mit den KVen besprochen, sagt Dr. Gassen.

Klage und Widerklage zu Dr. Köhlers Ruhesalär

Offen ist noch ein Rechtsstreit zwischen der KBV und ihrem Ex-Vorstandschef Dr. Andreas Köhler. Strittig ist, ob und in welcher Höhe ein Ruhegehalt zu zahlen ist. Dr. Köhler fordert rund 21 800 Euro brutto monatlich. Die KBV verlangt ihrerseits per Widerklage die Rückzahlung von bereits aus ihrer Sicht zu Unrecht geflossenen 580 000 Euro. Für den 9. Februar war die Entscheidung des Berliner Kammergerichts angekündigt.

Da Dr. Köhlers Anwälte jedoch kurzfristig neue Schriftsätze eingereicht hätten, könne sich das Ganze möglicherweise bis März/April verzögern, heißt es bei der KBV. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gab es auch gegen Dr. Gassen bezüglich der Beauftragung von Beratungen der KBV. Hier habe er aber bereits den Einstellungsbescheid nach § 170 StPO erhalten – "kein Tatverdacht", sagt der KBV-Vorstandsvorsitzende. Dass Strafanzeigen von KV-Kollegen gestellt wurden, bezeichnete er als "merkwürdige Art der politischen Diskussion".

Team Gassen/Hofmeister und „keine Konfliktwahl“

Dr. Gassen bekräftigte noch einmal, dass sich in der KBV, mündend im einstimmigen Beschluss der Vertreterversammlung zur Agenda 2020, vieles geändert hat. Jetzt gebe es eine sachliche Diskussion und das sei angenehm. Er geht deshalb auch nicht davon aus, dass "erneut eine Konfliktlinie aufgemacht wird". Er sieht im Moment auch bezüglich der Wahl am 3. März keinen Konkurrenten um den Führungsposten. Aber falls es doch einen zweiten Kandidaten gäbe, sollte sich dieser langsam zeigen.

Als möglichen Vize im "Vorstands­team" bringt der Düsseldorfer Orthopäde den Hausarzt und stellvertretenden Vorsitzenden der KV Hamburg, Dr. Stephan Hofmeister, ins Spiel. Dieser hatte schon einmal 2012 für den KBV-Vorstand kandidiert, war aber in der Wahl Regina Feldmann, die vom Hausärzteverband unterstützt worden war, knapp unterlegen gewesen. Erneute Hausarzt-Facharzt-Kämpfe sieht Dr. Gassen angesichts der gemeinsamen Agenda-2020-Ziele nicht kommen. Es wird "keine Konfliktwahl", sagt er voraus.

Kritisch bewertete der KBV-Chef das inzwischen zwar abgespeckte, aber dennoch mit der Vorgabe eines dritten KBV-Vorstandsposten aufwartende GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. "Vielleicht wären wir sogar selbst auf diese Idee gekommen", sagte Dr. Gassen zur dreiköpfigen Führungsriege.

Dritter Vorstandsposten ohne Lagerbindung

Da das dritte – neutrale – Vorstandsmitglied weder dem haus- noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören darf, könnte hierfür ein Mediziner aus einer Behörde infrage kommen, meint Dr. Gassen. Denkbar sei aber auch ein Rechtsanwalt oder ein IT-Experte. Nicht möglich sei die Besetzung mit einen Psychotherapeuten. Für besonders wichtig hält der Orthopäde allerdings, dass der/die Dritte im Bunde "menschlich harmonieren muss" und dass er/sie "den strategischen Grundgedanken aus der KBV-Agenda 2020 mitträgt".

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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