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EBM: Für gleiche Geriatrie-Leistungen hier 1100 Euro, da 4600 Euro

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Honorarbescheide für das vierte Quartal 2013 zeigen: Bei der geriatrischen Betreuung schwanken die Honorare je nach KV erheblich.

Seit Oktober letzten Jahres ist die geriatrische Betreuung mit den neuen EBM-Ziffern 03360 und 03362 abrechnungsfähig geworden. Mit den Abrechnungsbescheiden zeigt sich: Je nach KV gibt es bei diesen Ziffern Grund zur Freude oder aber lange Gesichter. Für die gleiche Arbeit gibt es z. B. in Berlin 4600 Euro, in Nordrhein nur 1100 Euro.  

Bis auf Hessen haben alle KVen die geriatrische Betreuung entweder als freie Leistung oder als QZV definiert. Natürlich fehlt in nahezu keinem HVM der Hinweis auf eine Quotierung des Honorars, wenn das Geld nicht reichen sollte, sagt Dr. Georg Lübben, Geschäftsführer der AAC GmbH.

Wegen der unterschiedlichen Regelungen fällt das Honorar für die gleiche Leistung jedoch von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich aus. Das belegt Dr. Lübben an folgendem Beispiel:

1000 Scheine Hausarztpraxis mit geriatrischer Betreuung bei 80 Patienten

Es gelten folgende Grunddaten: Ein Hausarzt hat 1000 Patienten im Quartal 4/13 betreut. Er hat bei 100 Patienten das Basis-Assessment und bei 80 Patienten die geriatrische Betreuung abgerechnet. Einige Patienten waren lediglich einmal in der Praxis, so dass die 03362 nicht angesetzt werden konnte.

Somit ergeben sich auf der Basis ein Punktwertes von 10 Cent für die 03360 bzw. 03362 laut EBM ein abgerechnetes Honorar von 1220 bzw. 1272 Euro, insgesamt also 2492 Euro.

Da die KVen aber mit einem völlig unterschiedlichen Punktwert vergüten bzw. auch quotieren, dürfen sich Ärzte in Berlin freuen, die Freude der Nordrheiner Ärzte dürfte eher verhalten ausfallen. 

Für die gleiche Leistung ergibt sich in

  • Baden-Württemberg: 1993,60 Euro; Punktwert 8 Cent

  • Nordrhein: 1071,56 Euro; Punktwert 4,3 Cent

  • Berlin: 4635 Euro; Punktwert 18,6 Cent.

In Hessen halten sich die Emotionen ebenfalls in Grenzen. Hier wurde die geriatrische Betreuung im RLV versenkt und spielt bei leistungsmäßig breit aufgestellten Praxen mit Überschreitung des Budgets nur eine sehr untergeordnete Rolle, sagt Dr. Lübben.

Dass die KV Hessen die geriatrische Betreuung unter den RLV-Deckel geschoben hat, widerspricht den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses.

Geriatrie- und Palliativmedizin unter Budget: Vorsorglich Widerspruch einlegen!

Denn für die geriatrischen und pallitivmedizinischen Leistungen wurde von den Kassen explizit zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt, das auch für diese Leistungen ausgegeben werden muss. Deshalb sind KVen verpflichtet, Extra-Töpfe zu bilden. Ärzte, bei denen Geriatrie oder Palliativmedizin nicht aus einem Extra-Topf bezahlt werden, sollten vorsorglich Widerspruch gegen ihren Honorarbescheid einlegen.

Zwar wird es dauern, bis das Landessozialgericht hierzu eine Entscheidung gefällt hat, dennoch kann so ein gewisser Druck in Richtung KV aufgebaut werden, diese Leistungen in den freien Bereich zu verlagern. Hier finden Sie auch einen kurzen Text mit <media 10184 - - "TEXT, Musterwiderspruch, Musterwiderspruch.pdf, 98 KB">Musterwiderspruch</media> (hier an die KV Hessen gerichtet), den uns die Rechtsanwaltskanzlei Rüdiger Brauer zur Verfügung gestellt hat.

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