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EBM-Simulation: Trotz neuer Gesprächsziffer Honorarverluste!

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Die Abrechnungsexperten von der AAC simulieren die Auswirkungen des neuen EBM auf eine Praxis mit ungünstiger Altersstruktur und wenigen Chronikern. Und kommen zu nicht sehr schönen Ergebnissen.

 

Die Unsicherheit unter Ärzten, welche finanziellen Auswirkungen der EBM-Änderungen ab Oktober auf die eigene Praxis hat, ist groß. Kein Wunder, denn die „kleinen“ Abrechnungsänderungen haben enorme Auswirkungen auf das Ergebnis, sagt Dr. Georg Lübben, Geschäftsführer der Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH (AAC).

Dadurch, dass die Versichertenpauschale künftig in fünf Altersgruppen unterteilt wird und diese wegen der Herausnahme der Gesprächsleistung sowie der hausärztlichen Grundpauschale deutlich niedriger ausfällt, sind aussagekräftige Berechnungen ohne elektronische Hilfe derzeit nur schwer zu treffen. Um Ärzten die Auswirkungen auf die eigene Praxis aufzuzeigen, „transkodiert“ die AAC Abrechnungsdaten aus jetzigen Quartalen in die neue Abrechnungssystematik.

Durchgerechnet wurden die Zahlen eines Arztes aus einer Berliner Gemeinschaftspraxis mit zwei Hausärzten. In den Berechnungen ist der Aufschlag von 22,5 % auf die Versichertenpauschale bei Berufsausübungsgemeinschaften berücksichtigt.

Trotz neuer Gesprächsziffer drohen mit dem neuen EBM Verluste

In der linken Hälfte der Tabelle ist die Abrechnung eines Quartals im alten EBM dargestellt, in der rechten Hälfte wurde diese Abrechnung in den neuen EBM transkodiert. Deutlich wird: Der Arzt wird Verluste hinnehmen müssen – selbst wenn er das Kontingent der neuen Gesprächsziffer komplett ausschöpft (siehe Tabelle unten).

Einbußen muss die Praxis auch erwarten, weil sie die Chroniker­ziffer im neuen EBM (Nr. 03221) weniger abrechnen kann und diese mit 15 Euro niedriger bewertet ist als die alte Nr. 03212 mit 17,50 Euro (Spalte 7 der Tabelle oben, Nr. 03212 EBM alt versus Nr. 03221 EBM neu). Außerdem haben die neuen Chronikerpauschalen höhere Anforderungen an die Abrechnung als die bisherigen Pauschalen. Analysen der AAC haben ergeben, dass voraussichtlich mindestens 75 % der bisherigen Chroniker auch im neuen EBM mit den neuen Chronikerpauschalen abgerechnet werden können. Das wurde im Beispiel unterstellt. Dieser Wert kann je Praxis auch höher ausfallen.

Die Beispielabrechnung stellt Hausarzt A also Einbußen von rund 17 % (59.186,06 € - 49.160,76 €) in Aussicht. Kommen Gespräche hinzu, können die Verluste in Grenzen gehalten werden (siehe Tabelle unten).

Selbst wenn der Arzt sein Kontingent voll ausschöpft und mit jedem zweiten Patienten ein Gespräch führt, muss er im Vergleich zum alten EBM Verluste bei der Abrechung von 3627,61 € (=59.186,06 - 55.558,45) hinnehmen. Da die Budgetierung in jeder KV anders geregelt ist, wird dieser Verlust je nach Praxis und KV zu unterschiedlich hohen Honorareinbußen führen.

Tipp: Mit Geriatrie, Palliativmedizin, Prävention und DMP Verluste ausgleichen! Dem Arzt im Beispiel könnte z.B. mit den neuen geriatrischen und palliativmedizinischen Ziffern der Ausgleich gelingen. Oder aber er schafft es, die Prävention konsequenter zu erbringen und DMP und HzV etc. auszuweiten.

Gefahr von Plausi-Prüfungen vergleichsweise gering

Die Gefahr von Plausibilitätsprüfungen, vor der Abrechnungsexperten bereits gewarnt haben, schätzt Dr. Lübben insgesamt als eher gering ein. Die Abrechnungs­analysen aus den Praxen hätten bisher gezeigt, dass trotz Ausschöpfung der Gesprächsziffer bei jedem zweiten Patienten die Prüfzeiten keine Probleme bereiten dürften. Trotzdem sollte man, so Dr. Lübben weiter, zu Quartalsbeginn mit der gleichzeitigen Abrechnung der Versichertenpauschale und der Gesprächsziffer (Nr. 03230) aufpassen, da man hier schnell an die Grenzen des Tagesprofils von zwölf Stunden stoßen kann.

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