Anzeige

Ist die GOÄ Nr. 523 mehrfach berechenbar?

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: Thinkstock

Anzeige

Leser fragen, MT-Experten antworten: Kann die GOÄ Nr. 523 mehrfach angesetzt werden, wenn verschiedene Körperteile in die Behandlung einbezogen wurden?

Dr. G. T. aus F.:

Ist GOÄ 523 „Massage im extramuskulären Bereich“ mehrmals berechenbar? Ich hatte die Ziffer mehrfach angesetzt bei Fazienbehandlungen, wenn verschiedene Körperteile (z.B. Rücken, Beine, Arme) in die Behandlung einbezogen wurden. Die Privatkasse eines Patienten verweigert mir jedoch die mehrfache Abrechnung. Ist das richtig?

Dr. Gerhard Bawidamann,

Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Die Ziffer 523 ("Massage im extramuskulären Bereich") erwähnt in ihrer Legende keine Möglichkeit, sie "pro Körperteil", das massiert wurde, anzusetzen.

Sogar die "Großmassage" (Ziffer 521), in der einzelne Körperbereiche aufgezählt werden, kann ausdrücklich nur einmal je Sitzung abgerechnet werden. Dabei ist die EBM-Nummer 521 sogar identisch mit Nr. 523 bewertet!

Damit darf die 523 leider nur einmal zum Ansatz kommen, unabhängig von der Größe des massierten Areals oder der Anzahl der Körperteile.

Anzeige