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Kommunen zögern bei der eGK für Asylbewerber

Autor: Ruth Bahners, Foto: thinkstock

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Droht die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge an bürokratischen Hürden zu scheitern?

Bisher haben nur vier Bundesländer die Einführung dieser Karte beschlossen: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Berlin soll kurz davor sein. Während dies in den Stadtstaaten per Senatsbeschluss einfach zu regeln ist, muss sich in den Flächenländern jede einzelne Kommune dazu bereit erklären. In NRW haben bisher nur zehn der rund 400 Gemeinden entschieden, zum 1.1.2016 die eGK für Asylbewerber einzuführen und das Krankenscheinverfahren abzuschaffen.

Wenig Interesse am Bürokratieabbau

Die meisten Gemeinden haben Bedenken wegen der hohen Verwaltungskosten, die sie an die Krankenkassen zahlen sollen. Das sind in Nordrhein-Westfalen immerhin 8 %. Vom versprochenen Bürokratieabbau sind sie nicht überzeugt, auch wenn der Hamburger Senat von Einsparungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro im Jahr spricht.

Die Gemeinden fürchten Mehrkosten aufgrund des Wegfalls der erkennbaren Leistungsbeschränkung nach dem Asylbewerberleis­tungsrecht (AsylbLG). An dieser fehlenden Kennzeichnung setzt auch die Kritik aus der Ärzteschaft an:

Auf der Karte sei der eingeschränkte Leistungsanspruch nicht erkennbar. Auf der Karte wird auch in NRW nicht erkennbar sein, dass der Inhaber ein Asylbewerber ist. Intern im Chip sei lediglich zu erkennen, dass es sich um eine besondere Personengruppe handelt, d.h. nicht um GKV-Versicherte, teilt das Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit.

Alle Menschen gleich behandeln

Aber: Asylbewerber, die sich schon länger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, bekommen heute schon eine eGK, auch hier können "Leistungserbringer den eingeschränkten Leistungsanspruch nicht erkennen", teilt die KV Bayerns auf ihrer Homepage mit.

Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch der besseren medizinischen Versorgung wegen fordert die Kammerversammlung in Nord­rhein, dass geflüchtete Menschen bei Bedarf ungehinderten Zugang "zur ärztlichen Regelversorgung in den entsprechenden medizinischen Fachdisziplinen" erhalten sollten.

Nach Auffassung von Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, müssten "die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgehoben werden". Prof. Montgomery: "Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln."


Quelle: Medical-Tribune-Recherche

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