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KVen sperren sich gegen die Portalpraxis-Pläne

Autor: Cornelia Kolbeck

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Heftige Kritik üben die KVen der FALK-Gruppe an den Plänen der Koalition zur Änderung der ärztlichen Notfallversorgung sowie an den Krankenhausträgern.

Der Gesetzgeber plant die ambulante Notfallversorgung zu verändern. Die Eckpunkte hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform formuliert. Sie schlägt vor, dass die KVen künftig entweder Portalpraxen in bzw. an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle betreiben oder dass die Ambulanzen der Kliniken vertraglich in den kassenärztlichen Notfalldienst eingebunden werden.

FALK: Es fehlt an  Finanzmitteln und Ärzten

Dr. Norbert Metke, Vorstandschef der KV Baden-Württemberg, erklärte, was das im Südwesten bedeuten würde. Derzeit gibt es hier 120 Notfallpraxen, von denen 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Würden die Bund-Länder-Pläne umgesetzt, verdoppele sich die Zahl der Notfallpraxen am Krankenhaus.

„Wir sind für die Einrichtung von Portalpraxen“, stellte der KV-Chef klar. Dass diese aber an jedem der 240 Krankenhäuser im Land nötig sind, bezweifelt er: „Das ist völlig am Bedarf vorbei.“ Zudem gebe es weder die finanziellen Mittel noch die Ärzte, um diese Praxen zu besetzen.

Die Vorstände der FALK-KVen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Westfalen-Lippe befürchten zudem, dass mit Portalpraxen in dieser Menge die ambulante Versorgung geschwächt werde. Es sei nicht damit zu rechnen, dass überall genügend Patienten vorbeikommen, um kostendeckend arbeiten zu können. Da der Notfalldienst aus der ambulanten Gesamtvergütung bezahlt wird, würden die Niedergelassenen somit auf den Kosten sitzen bleiben. Die KV Baden-Württemberg zahlt bereits 25 Mio. Euro pro Jahr, um die Strukturen im Notfalldienst zu finanzieren. „Eine weitere Belastung halten wir für nicht zumutbar“, so Dr. Metke. 

Die FALK-Vorstände werfen der Deutschen Krankenhausgesellschaft vor, die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen zu täuschen. Viele Aussagen des von der DKG beauftragten Gutachtens zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus seien „schlichtweg falsch und der mehr als fragwürdigen Methodik“ geschuldet, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KV Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz. Er moniert die „nicht repräsentativen Eigenauskünfte einer recht überschaubaren Zahl an Kliniken“. Auch seien weite Teile des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die Niedergelassenen nicht berücksichtigt worden, sehr wohl aber Notarzteinsätze sowie schwierige Akutfälle, die zu einer vollstationären Behandlung führten.

Niedergelassene sehen sich benachteiligt

Axel Rambow, Vorstandsvorsit-zender der KV Mecklenburg-Vorpommern, präsentierte ein „Vier-Punkte-Papier“, das die Politiker zum Umdenken bewegen soll. Gefordert wird u.a. die Errichtung von Portalpraxen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Auch wird auf eine Neubewertung der Kosten von Portalpraxen gedrängt, denn die Niedergelassenen zahlten derzeit für deren Unterhaltung, der EBM bilde diese Kosten aber nicht immer ab. „Wenn die Politik möchte, dass Patienten während des Notdienstes das gesamte Leistungsspektrum eines Krankenhauses zur Verfügung gestellt bekommen, dann muss dies auch zwingend in einer Neubewertung der Leistung enthalten sein“, so Rambow. 

Das Krankenhausstrukturgesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Neben den FALK-KVen haben sich auch die Arbeitsgemeinschaft der KVen Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung gegen die Pläne zur Änderung des ambulanten Notfalldienstes ausgesprochen. Die KBV-Spitze spricht bei dem Konzept der Koalition von einem „fatalen Signal“: Die Niedergelassenen würden benachteiligt, die Krankenhäuser geschont.

Krankenhausträger finden Kritik der KVen „substanzlos“

Die Krankenhausgesellschaft kommentierte die Kritik der KVen als „substanzlos“ und „eigennützig“. Die Krankenhäuser wollten die Notfälle, die von Niedergelassenen behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen. Die DKG appelliert an die Vertragsärzte, gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, „statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen“.   

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