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Mit dem Praxis-Porsche zum Hausbesuch?

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Maya Hüss/Michael Reischmann

Lohnt es sich, bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ein teures zu bevorzugen, um möglichst viel Steuern zu sparen? Lohnt es sich, bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ein teures zu bevorzugen, um möglichst viel Steuern zu sparen? © iStock.com\CasPhotography
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Porsche oder Smart – was ist aus steuerlicher Sicht das attraktivere Fahrzeug für die Praxis? Die Steuerberater Dr. Rolf Michels und Christoph Gasten haben es durchgerechnet.

Wer sein Fahrzeug nicht nur privat, sondern auch für berufliche Zwecke nutzt, um z.B. in die Praxis zu fahren oder Hausbesuche zu machen, kann so Steuern sparen.

Zunächst ist es aber wichtig, welchem Vermögensbereich Sie Ihr Fahrzeug zuordnen. Das heißt: Nutzen Sie Ihren Pkw in unter 10 % der Fälle für betriebliche Zwecke, muss er zwingend dem Privatvermögen zugeordnet werden und kann somit nicht in der Steuer berücksichtigt werden. Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil zwischen 10 und 50 % haben Sie die Wahl, zu welchem Vermögen Sie Ihr Auto zuordnen wollen. Erst ab einem Anteil von über 50 % betrieblicher Nutzung muss das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Lohnt es sich nun, bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ein teures zu bevorzugen, um möglichst viel Steuern zu sparen?

Wie in der unten stehenden Tabelle gezeigt, kann tatsächlich die höchste absolute Steuerersparnis mit dem teuren Auto erzielt werden; hier im Beispiel mit dem Porsche (1176 Euro bei einem unterstellten Steuersatz von 42 %). Möchte man aber einen möglichst hohen Kostenanteil steuerlich geltend machen, kann dies am besten mit dem günstigen Fahrzeug, hier dem Smart, erreicht werden. Wie in der Tabelle gezeigt, wirken sich von den 5000 Euro Kosten 1650 Euro steuerlich aus.

Der Vergleich zwischen Porsche und Smart
JahresbetrachtungPorscheSmart
Preis120.000 Euro12.000 Euro
Abschreibung p.a. (über sechs Jahre)20.000 Euro2000 Euro
Laufende Kosten8000 Euro3000 Euro
Kosten gesamt28.000 Euro5000 Euro
Private Nutzung (25 Km entfernt von Praxis)25.200 Euro4200 Euro
Verbleibende Betriebsausgaben2800 Euro1650 Euro
Steuerersparnis p.a. (Steuersatz 42%)1176 Euro693 Euro

Die höchste Steuerersparnis absolut (1176 Euro) bringt der Porsche, relativ ist der Smart wirksamer (1650 Euro = 33 % der Gesamtkosten).Quelle: Laufenberg Michels und Partner mbB.

Teure Autos bleiben auch nach Steuern teuer

Fazit: Bedenken Sie, dass Sie zwar mit einem teuren Wagen mehr Steuern sparen können als mit einem preiswerten, aber dementsprechend verbleiben auch höhere Kosten nach Steuern im Vergleich zum güns­tigen Auto. Die Steuerberater Dr. Michels und Gasten raten deshalb, die Entscheidung des Fahrzeugs nicht alleine aus steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen: „Ein Auto ist kein Steuer­sparmodell: Auch nach Steuern bleiben teure Autos teuer.“

Alternative Nutzungseinlage

Bei der Nutzungseinlage ist Ihr Praxis-Pkw dem Privatvermögen zugeordnet. Sie machen die betrieblichen Kosten, wie etwa Fahrtkosten, steuerlich geltend. Pro Kilometer und Tag betrieblich gefahrener, einfacher Strecke zwischen Wohnort und Praxis können Sie 30 Cent ansetzen. Für alle anderen betrieblichen Fahrten können Sie ebenfalls pauschal 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Oder Sie setzen Ihre nachweislich höheren Kosten pro Kilometer an. Die Steuerersparnis über die Nutzungseinlage kann übrigens doppelt so hoch ausfallen, als wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

Quelle: Laufenberg Michels und Partner mbB, Ärztebrief 02/2017, Köln.
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