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Privatarzt darf GKV-Patienten krank schreiben

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: Michael Reischmann, Foto: Thinkstock

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Homöopathische Behandlung plus AU-Bescheinigung des Privatarztes – das geht auch für gesetzlich Krankenversicherte.

Privatärzte können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer krankschreiben; deren AU-Bescheinigung etwa für die Entgeltfortzahlung ist ausreichend und zweckmäßig, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte aufweist.

Darauf weist die Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöo­pathischer Ärzte hin. Sie hat gemein­sam mit der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte eine klärende rechtliche Stellungnahme bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei eingeholt.

Kosten für privatärztliche AU-Bescheinigung übernimmt GKV nicht

Dieser habe es bedurft, "um wieder einen Stein auf dem Weg zu einer möglichen Beteiligung von Privat­ärzten an der GKV-Versorgung mit Homöopathie aus dem Weg zu räumen", wie die Geschäftsführerin der Manage­mentgesellschaft, Georgia Kösters-Menzel, in den "Homöopathischen Nachrichten" ausführt.

Da die Bescheinigung gemäß Vordruck 1 der KBV-Mustersammlung den Vertragsärzten vorbehalten ist, sind andere geeignete Vordrucke für Privatärzte zu verwenden.

Die Ärzte sollen die GKV-Patienten dar­über informieren, dass ihre Kasse die Kosten für die Ausstellung einer privatärztlichen AU-Bescheinigung nicht übernimmt.

Wahrscheinlichkeit liegt höher, dass MDK Arbeitsunfähigkeit überprüft

Zudem müsse der Patient mit einer höheren Wahrscheinlichkeit der AU-Überprüfung durch den MDK rechnen.


Die MT-Rechtsexpertin und Mainzer Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus bestätigt: Die AU kann durch jeden Arzt festgestellt werden (nicht aber durch andere Personen wie Sanitäter oder medizinisches Fachpersonal).

Das geht aus juristischen Kommentaren zum SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hervor. Die ärztliche AU-Feststellung erfüllt ihre Voraussetzungen auch, wenn sie nicht auf dem für Vertragsärzte vorgesehenen Vordruck erfolgt.

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