Anzeige

Sohn einer Patientin will plötzlich "finanzielle" Entschädigung

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: RA Maximilian G. Broglie, Foto: Thinkstock

Anzeige

Leser fragen, MT-Experten antworten: Angehörige geben uns Hausärzten die Schuld am Kreislaufkollaps der Mutter. Wie sollen wir uns verhalten?

Dr. R. F. und I. G.
Praktische Ärzte aus K.:

Meine Kollegin und ich wurden von einem Sohn, dessen Mutter nach einem Kreislaufkollaps in der Klinik lag, um einen Besuch gebeten, um zu erörtern, "wie es denn weiterginge".

Dann stellte sich heraus, dass es in Wirklichkeit um eine finanzielle Entschädigung ging, da uns die Familie die Schuld für den Kollaps der Mutter gibt. Dabei kennen wir noch nicht einmal die aktuellen Diagnosen.

Auch war die Patientin parallel in heilpraktischer Behandlung. Wie sollen wir uns verhalten? Dürfen wir dem Sohn den Besuch inkl. Gespräch (immerhin eine Dauer von ca. einer Stunde) in Rechnung stellen?


Maximilian G. Broglie
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:

In diesem Fall einen Rat zu erteilen, fällt nicht ganz leicht, da dieser Fall durchaus mehrere Seiten hat. Rein rechtlich gesehen hat der Sohn Leistungen der Ärztinnen in Anspruch genommen, für die sicher ein Honorar beansprucht werden könnte.

Es stellt sich aber zunächst die Frage, ob die Ärztinnen gegenüber dem Sohn (und der Schwiegertochter) von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Patientin entbunden worden sind.

Um weitere Komplikationen zu vermeiden, empfehle ich, die Sache zunächst auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten, ob tatsächlich konkrete Ansprüche gegenüber den  beiden behandelnden Ärztinnen geltend gemacht werden.

Spätestens dann, wenn erste Ansprüche von der Patientin geltend gemacht werden, sollte aber die Haftpflichtversicherung informiert werden. Rein vorsorglich können die Ärztinnen dies auch schon jetzt tun, um ganz sicher zu sein, dass sie ihrer Obliegenheitspflicht als Versicherungsnehmer entsprochen haben.

Anzeige