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Soll das Gesundheitsamt doch kommen!

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Michael Reischmann, Foto: fotolia/Gerhard Seybert

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Kündigt sich das Gesundheitsamt zu einer Praxisbegehung an, klingt das zunächst bedrohlich. Dr. Norbert Weykunat von der KV Hessen, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, bietet im Auftrag der KV einen besonderen Service: die Vorab-Praxisberatung.

Häufig meldet sich ein Praxisteam bei der KV, wenn das Gesundheitsamt eine Begehung ankündigt und der Praxis einen Selbstauskunftsbogen zuschickt, den es ausgefüllt und mit dem Hygieneplan versehen zurück haben möchte. Die KV-Hygienefachleute können dann anbieten, sich innerhalb der Frist von meist 14 Tagen noch vor dem Amt in der Praxis umzusehen, um dem Praxisteam Hinweise zu geben, was offiziell bemängelt werden könnte und wie sich ein Problem vielleicht lösen lässt. Informationsmaterial gibt‘s gratis dazu.

Gemeinsames Interesse am Infektionsschutz

Es fragen auch vermehrt Allgemeinärzte, hausärztliche Internisten und Kinderärzte nach, stellt Dr. Weykunat fest. Was möglicherweise auf eine Artikelserie im KV-Organ "Auf den Punkt" zurückzuführen ist, wo die KV ihren Service vorstellt.

Feste Rhythmen für die Begehungen der Ämter gibt es nicht, berichtet Dr. Weykunat, der selbst einmal für Gesundheitsämter tätig war. Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen z.B. ambulant operiert wird, sollen "regelmäßig" geprüft werden, bei konservativen Praxen sieht das Infektionsschutzgesetz eine "Kann"-Regelung für die Besuche vor.

Zwar mögen sich die Ämter das Ziel gesetzt haben, mit der Zeit alle Praxen aufzusuchen, tatsächlich ist die Besuchstätigkeit aber von den Personalkapazitäten abhängig, sagt Dr. Weykunat. Dementsprechend passierte es Ende 2015 vermehrt, dass die Ämter schriftlich angekündigte Besuche wegen der plötzlichen Versorgung vieler Flüchtlinge auf unbestimmte Zeit verschieben mussten.

Dr. Weykunat erzählt, dass sich der Charakter der amtlichen Begehungen geändert hat: weg von einer Kontrolle wie durch den TÜV, hin zu einer Beratung und dem gemeinsamen Finden von Lösungen.

Bei den allgemeinen Hygieneanforderungen an Praxen geht es um die Gefährdungsvermeidung und den Arbeitsschutz der Beschäftigten sowie um Maßnahmen, damit sich Patienten in der Praxis keine Infektion einfangen. Also: Welche Oberflächen und Objekte müssen wie desinfiziert werden? Wann sollten Handschuhe, Schutzkittel und Mundschutz getragen werden? Wie führt man die sterile Aufbereitung von Medizinprodukten selbst durch (Alternative: Einmalprodukte)? Wie werden medizinische Abfälle sachgerecht entsorgt?

Ausgehängte Pläne gehören zum Händewaschplatz

Mängel in Hausarztpraxen, die bei einer Hygiene-Begehung auffallen könnten, sind z.B. nicht optimale Oberflächen. Etwa ein Patientenstuhl, der keine feucht abwaschbare Oberfläche, sondern einen Stoffbezug hat. Öfter fehlen an den Handwaschplätzen die auszuhängenden Reinigungs- und Desinfektionspläne und ggf. ein Hautschutzplan, weiß Dr. Weykunat. Auch werden gelegentlich nicht die Daten des Anbruchs von Flaschen mit Händedesinfektionsmitteln notiert.

Auch Platzmangel kann ein Thema sein. Entweder weil die Schränke für die Mitarbeiter nicht groß genug sind, damit diese Berufs- und Privatkleidung getrennt hängen können. Oder es fehlt die von der Arbeitsstättenverordnung geforderte Trennung von Patienten- und Mitarbeiter-WC. Eine mögliche Lösung wäre, wenn noch eine weitere Praxis im selben Haus ist, dass Beschäftigte dort ein Mitarbeiter-WC mitnutzen können.

An Literatur zur Hygiene in Arztpraxen mangelt es nicht. Dennoch spürt Dr. Weykunat ein großes Interesse bei Ärzten wie Medizinischen Fachangestellten an Fortbildungen zu dem Thema. Das Hygiene-Team der KV in Frankfurt beantwortet auch telefonische wie schriftliche Anfragen. Als weiteren Service, der bald auf der Homepage zu finden sein wird, kündigt Dr. Weykunat Module an, die Praxen für die Erstellung ihrer Hygienepläne verwenden können.


Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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