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Terminservice- und Versorgungsgesetz: mehr Arbeit, mehr Geld?

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Cornelia Kolbeck

Fünf Stunden zusätzlich sollen Ärzte Patienten pro Woche anbieten; so sieht es der neue Referentenentwurf vor. Fünf Stunden zusätzlich sollen Ärzte Patienten pro Woche anbieten; so sieht es der neue Referentenentwurf vor. © fotolia/kamasigns
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Am 1. April 2019 soll das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Aber was die Patienten freuen mag, da sie sich schnellere Arzttermine erhoffen, überzeugt die Krankenkassen nicht. Und auch Ärzteverbände sind noch skeptisch.

In seiner aktuellen Fassung sieht der TSVG-Referentenentwurf vor, dass Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen für Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten.

Für Zusatzangebote sollen Ärzte entlohnt werden, z.B. durch eine extrabudgetäre Vergütung oder eine erhöhte Bewertung (siehe Kasten).

Zusatzhonorar für Zusatzleistung

Patienten sollen schneller an Arzttermine kommen, so die Intention des Bundesgesundheitsministeriums. Der Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sieht deshalb eine zwangsweise Erweiterung der Sprechstundenzeiten sowie eine erweiterte Terminvermittlung vor. Dabei gibt es zusätzliches Geld für Mehrarbeit ab 20 Wochenarbeitsstunden. Darüber hinaus sollen Ärzte für Zusatzleistungen vergütet werden. Genannt werden hierzu etwa die folgende Leistungen:
  • Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt;
  • Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestellen vermittelt werden;
  • Behandlung von neuen Patienten in der Praxis;
  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden;
  • Akut- und Notfälle während der Sprechstunden;
  • Sprechende Medizin;
  • Hausarztbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit.

Budgetierung als wesentliches Problem anerkannt

Die Richtung stimmt, erklärte der Bundesvorsitzende des NAV-Vir­chow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich: „Mit diesem Gesetz erkennt die Bundesregierung an, dass die Budgetierung ärztlicher Leistungen eine wesentliche Ursache der Probleme ist.“ Mit „mehr Geld für zusätzliche Leistungen“ sei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn grundsätzlich auf dem richtigen Weg, ließ der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, verlauten. Er verweist aber zugleich auf die „Tücke des Details“. „Wir müssen genau hinschauen, ob all das, was man im Ministerium für sinnvoll hält, auch einem Machbarkeitstest im ärztlichen Alltag standhält.“ So könne etwa der akute Mangel an qualifiziertem Personal den 24-Stunden-Betrieb einer kombinierten Terminservice-/Notfalldienststelle auf absehbare Zeit schwierig machen. Und auch die Tauglichkeit des Instrumentes punktueller extrabudgetärer Zuschläge zur Sicherstellung in unterversorgten Gebieten oder etwa zur Generierung zusätzlicher Kapazitäten zur Patientenversorgung müsse man angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen einer kritischen Prüfung unterziehen. Aber auch der Vorstandsvorsitzende von MEDI GENO Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner, sieht gute Ansätze. Positiv hebt er hervor, dass Praxisnetze künftig einen Gründerstatus für den Aufbau medizinischer Versorgungszentren (MVZ) bekommen sollen. Die Hauptprobleme in den Praxen aber blieben: „Was von der extrabudgetierten Vergütung übrig bleibt, nachdem die Entscheidungen im Bewertungsausschuss gefallen sind, hat die Vergangenheit gezeigt – nämlich nichts.“ Der ehemalige Hausarzt verweist darauf, dass zusätzliches Geld aus der Absenkung technischer Leistungen kommen soll. „Das hieße, dass die Praxen ihre Leistungen zum gleichen Gesamthonorar erbringen müssten.“

Das Gesamthonorar steigt in diesem Spiel leider nicht

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, bezeichnen die Pläne als „völlig praxis- und realitätsfern“. Statt Ärzten mehr Leistung abzufordern, sollte aus ihrer Sicht die Steuerung der Patienten als sinnvolle Option angesehen werden. Sie ärgern sich auch darüber, dass die KVen ihre Mitglieder bezüglich der Zusatzsprechstunden kontrollieren sollen: „Die KV kann nicht Arztpraxen in der weiten Peripherie darin überwachen, ob die Praxisinhaber zusätzlich zur 50–60-Stunden-Tätigkeit noch spätabends oder am Wochenende ihre Praxis aufmachen.“ Das TSVG steigert auf jeden Fall die Ausgaben, ist der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, überzeugt. Ob die ärztliche Versorgung durch das Gesetz besser wird, hält er für fraglich. Unabhängig davon, ob viele oder wenige Ärzte in einer Region tätig seien, würden für alle Ärzte im Gießkannen-Verfahren noch einmal rund 600 Millionen Euro an Versichertengeldern ausgeschüttet. Als unverständlich bezeichnete er zudem, dass Fachärzte mehr Geld bekommen sollen, wenn sie Patienten über die Terminservicestellen akzeptieren, statt ihnen direkt einen Termin zu geben.
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