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Jahresüberschuss Was bleibt von den Praxiseinnahmen?

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Michael Reischmann

55 % der Praxisausgaben fallen für das Personal an. (Agenturfoto) 55 % der Praxisausgaben fallen für das Personal an. (Agenturfoto) © iStock/simonkr
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Die GKV hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte weiter zugenommen. Von 2016 bis 2019 stiegen die GKV-Einnahmen mit +11,6 überdurchschnittlich stark. Die Zuwachsrate bei den Privateinnahmen betrug 8,6 %.

Die wirtschaftliche Lage in den Praxen hat sich zwischen 2016 und 2019 nominal wie real leicht verbessert. Allerdings wuchsen die Gesamtaufwendungen stärker als die Einnahmen. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer Vorabinformation zu seinem Jahresbericht 2020. Der Auswertung basiert auf Angaben von 4.020 Praxen, die für alle vier Jahre vollständig vorliegen.

Mieten sind gestiegen, Kreditzinsen gesunken

Die durchschnittlichen Jahres­überschüsse je Praxisinhaber (Gesamteinnahmen minus -aufwendungen) stiegen unter Berücksichtigung der Inflationsrate zwischen 2016 und 2019 um 1,3 % pro Jahr. Der nominale jährliche Zuwachs betrug 2,9 %. Das ergab 2019 einen Jahres­überschuss von rund 173.600 Euro je Praxisinhaber.

Die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber stiegen nominal um 3,6 % je Jahr auf rund 338.000 Euro 2019. Die Gesamtaufwendungen gibt das Zi mit 164.300 Euro (2019) und die jährliche Zunahme mit 4,5 % an. Deutlich über dieser Rate lag der Anstieg der Personalaufwendungen mit 6,8 % pro Jahr. Der Anteil des Personals an den gesamten Kosten beträgt 55 %.

Die zweite Kostenmehrbelastung stammt laut Zi aus der Miete. Während die Mieten (inklusive Nebenkosten für Praxisräume) 2017 noch um weniger als 1 % stiegen, waren es 2018 1,9 % und 2019 2,3 %. Dabei ist der Anteil der Miet- an den Gesamtaufwendungen rückläufig: von 12,3 % (2016) auf 11,4 % (2019).

Pro Euro stammen 77 Cent aus GKV-Einnahmen

Wenig überraschend ist das Sinken der Fremdkapitalzinsen. Sie verringerten sich 2016 bis 2019 um jährlich 10,7 % und haben nur noch einen Anteil an den Gesamtaufwendungen von 0,8 % (2016: 1,3 %).

Bei der Einnahmenentwicklung rangierte die GKV mit jährlich 3,7 % mehr vor den Privateinnahmen (+2,8 % pro Jahr). Der GKV-Anteil an den Gesamteinnahmen summierte sich 2019 mit durchschnittlich 260.200 Euro auf 77 %. Darin sind neben den KV-Auszahlungen auch die Honorare aus Selektivverträgen mit gesetzlichen Kassen enthalten. Der Anteil der PKV ergab mit 61.700 Euro 18,2 %. Die restlichen Posten sind BG-/Unfall-Honorare (Anteil: 0,7 %) und sonstige Einnahmen (Anteil: 4,1 %).

In Gemeinschaftspraxen konnten je Praxisinhaber höhere Jahresüberschüsse erzielt werden als in Einzelpraxen. Das Zi gibt für 2019 die Differenz mit fast 30 % an (206.200 vs. 159.500 Euro).

Zentralinstitut ermittelt 40 Euro als Nettostundensatz

Um von den Jahresüberschüssen zum Nettoeinkommen je Inhaber zu kommen, zieht das Zi rechnerisch Beiträge zur ärztlichen Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer ab. Danach betrug 2019 das monatlich verfügbare Nettoeinkommen im Mittel 7.139 Euro und im Median 6.288 Euro. Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 46 Wochen im Jahr und 46 Wochenstunden ergibt das einen Nettostundensatz von 40 Euro (Mittelwert) bzw. 36 Euro (Median) für einen niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten.

„Da die Inflationsrate in den vergangenen Jahren sehr niedrig war, sind diese Vergangenheitswerte keine gute Basis, um über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zu urteilen“, schränkt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried ein. „Bei der derzeitigen Inflationsrate von 4,1 % würden die Praxen bei vergleichbarer Einnahmen- und Kostenentwicklung reale Verluste machen.“ Regel- und Krisenversorgung würden auch künftig den Alltag vieler Praxen prägen. „Dieser Zeiteinsatz muss so vergütet werden, dass in der Niederlassung auch nach Abzug der Geldentwertung ein Plus verbleibt.“

Quelle: Presseinformation des Zi

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