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AID-Systeme Hürden beim Rezept abbauen

Verordnungen Autor: Michael Reischmann

Kinder mit Typ-1-Diabetes profitieren in vielerlei Hinsicht von AID-Systemen – deshalb sollten gesetzliche Krankenkassen die Kosten für alle geeigneten Systeme übernehmen. Kinder mit Typ-1-Diabetes profitieren in vielerlei Hinsicht von AID-Systemen – deshalb sollten gesetzliche Krankenkassen die Kosten für alle geeigneten Systeme übernehmen. © iStock/FatCamera
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Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes können von automatischen Insulindosierungssystemen sehr profitieren. Dafür sollten endlich die Weichen richtig gestellt werden. Vier diabetologische Organisationen formulieren konkrete Forderungen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Systemen der automatischen Insulinabgabe (automated insulin delivery, AID) fassen die Vorstände der DDG, der AG Pädiatrische Diabetologie, der AG  Diabetes und Technologie sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder­endokrinologie und -diabetologie den Status quo und ihre Forderungen zusammen.

Hierzulande nutzen bereits mehr als 60 % aller Kinder und Jugendlichen mit einem Typ-1-Dia­betes eine Insulinpumpe und mehr als 70 % einen Glukosesensor. Diese Versorgung bilde damit den Therapiestandard, heißt es in dem Papier. Bei Kleinkindern betrage die hiesige Anwendungsrate für die Insulinpumpe schon über 95 %.

Unterschiede bei der Zulassung und der Verordnungsfähigkeit

Ein geschlossener Regelkreislauf ist inzwischen als automatische Insulin­abgabe verfügbar. Und die Vorteile sind nachgewiesen (siehe Kasten). Doch derzeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur bei drei Herstellern die Kosten für Systeme mit einer Hybrid-AID-Funktion. Davon kämen zwei in der Pädiatrie grundsätzlich infrage, erklären die Diabetologinnen und Diabetologen. Eines sei allerdings erst für den Gebrauch ab sechs Jahren zweckbestimmt. Die Systeme des anderen Herstellers seien für Kinder ab sieben Jahren vorgesehen – „im Gegensatz zum europäischen CE-Label ist wiederum eines davon in den USA bereits ab zwei Jahren zugelassen“. 

Vorteile von AID-Systemen für Kinder

In klinischen Studien haben sich immer die gleichen Muster in den Ergebnissen gezeigt:
  • keine schwerwiegenden Komplikationen durch Überdosierung des Insulins
  • Senkung der mittleren Glukosewerte
  • höhere Senkung der mittleren Glukose, je jünger die Kinder sind
  • Reduktion der Glukoseschwankungen
  • erhöhte Zeit mit Glukosewerten im Zielbereich
  • höherer Effekt in der Nacht
  • Reduktion der Zeit mit niedrigen Glukosewerten (Hypoglykämien)
  • bei deutlicher manueller Insulinüberdosierung (Mahlzeiten) sind weiterhin Kohlenhydratgaben notwendig
  • hohe Patientenzufriedenheit/Elternzufriedenheit
  • besserer Nachtschlaf von Eltern/Kindern

Auch kommende Systeme seien – soweit bekannt – erst ab einem höheren Alter zur Anwendung durch die Hersteller geprüft. Das einzige derzeit ab dem ersten Lebensjahr CE-zertifizierte System sei nicht zulasten der GKV verordnungsfähig.  „Somit können Kleinkinder in Deutschland nicht mit so effizienter Therapie behandelt werden wie ältere Kinder“, schreiben die Autoren in ihrer Stellungnahme. Auch bei der Vorstufe, der prädiktiven Insulin­abschaltung, gebe es derzeit nur ein Modell, das im Vorschulalter angewendet werden dürfe. Die gemeinsamen Forderungen der Fachgesellschaften lauten deshalb:
  • Verordnungsfähigkeit aller CE-zertifizierten AID-Systeme in Deutschland. 
  • Die Hersteller sollen den Altersbereich der CE-Zertifikate der Systeme an die internationalen Zulassungen anpassen und jedes Patientenalter berücksichtigen.
  • Die Krankenkassen sollen AID als „System“ anerkennen. Insulinpumpe und Glukosesensor müssen miteinander kompatibel sein.
  • Auch die Software zur AID-Steuerung muss verordnungsfähig sein.

Quelle: Stellungnahme der AGPD, DDG, DGKED, AGDT

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