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Muss die KV auf Vergessenes hinweisen?

Autor: MT

Besteht eine Chance auf Rückvergütung bei Abrechungsfehlern des Arztes zu seinen Ungunsten?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Ich habe versehentlich in den Quartalen 1/2003 bis 1/2011 die Bereitschaftsdienstpauschale nicht abgerechnet. Meinen Nachvergütungsantrag hat die KV Bayerns abgelehnt.

Warum macht uns die KV bei ihren Abrechnungskorrekturen nicht darauf aufmerksam, dass wir offensichtlich Ziffern vergessen haben? Bei allen Kontrollen dürfte der Arzt doch auf ein Mitdenken der KV hoffen. Habe ich rechtlich eine Chance auf Rückvergütung? Es geht um rund 20 000 Euro.

Professor Dr. Alexander P.F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht, und Astrid Wenke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht:

Als Arzt trifft Sie die Pflicht der „peinlich…

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