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Lieferengpässe: Neues Gesetz soll helfen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Meldepflicht und fixe Treffen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln? Meldepflicht und fixe Treffen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln? © dusanpetkovic1 – stock.adobe.com
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Mit dem geplanten Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV will die Große Koalition Maßnahmen gegen ernst zu nehmende Lieferengpässe bei Arzneimitteln ergreifen.

Nach Auskunft des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich, Obmann der Union im Ausschuss für Gesundheit, haben sich Politiker von CDU/CSU als auch der SPD in ähnlichen Papieren zu notwendigen Maßnahmen positioniert.

So soll aus bisherigen freiwilligen Meldungen von Liefer­engpässen eine Meldepflicht werden. Diese betrifft dann auch Großhändler. Der Jour Fixe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Vertretern von Fachgesellschaften, Apotheker- und Ärzteschaft, Herstellerverbänden und Bundesländern soll institutionalisiert werden.

Verlängertes Bunkern von Arzneimitteln

Eine vielfach geforderte nationale Arzneimittelreserve ist ebenfalls angedacht, „aber nicht als fester Bunker“, so Hennrich. Stattdessen soll die Vorhaltepflicht für essenzielle Arzneien von bisher zwei Wochen ausgeweitet werden.

Nicht immer sei nachvollziehbar, wie Engpässe entstehen, sagt der CDU-Politiker. Ursachen könnten sein: Qualitätsprobleme, verstärkte Nachfragen, Marktrücknahmen oder auch Apotheken und Großhändler, die in Deutschland dringend benötigte Arzneimittel exportierten. „Das ist aber kein Problem, dass wir alleine lösen können, weil es internationale Implikationen hat, hier ist auch die EU gefordert.“

Kassen verteidigen ihre Rabattverträge

Auch das Aussprechen von Exportbeschränkungen wie in anderen Staaten ist angedacht. Adressaten hierfür könnten Hersteller, Großhändler und Apotheken sein. Es müsse ferner darüber nachgedacht werden, so Hennrich, die Wirkstoffproduktion ggf. wieder nach Europa zurückzuholen und dafür Anreize zu bieten. Auch ein weiteres Nachsteuern bei Rabattverträgen sei erforderlich, was allerdings auf harten Widerstand bei Krankenkassen stoße.

Hennrich zufolge soll auch die Austauschbarkeit von 24 Stunden nicht verfügbaren Medikamenten erleichtert werden, Rabattverträge darf der Apotheker dann ignorieren.

Medical-Tribune-Bericht

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