2010 gilt auch 2011!
Ab dem Jahr 2012 soll das elektronische Verfahren der abrufbaren Lohnsteuerdaten greifen. Arbeitgeber können dann die Daten, die bislang auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte vermerkt sind, direkt bei der Finanzverwaltung abrufen – die Lohnsteuerkarte wird so zu einem Relikt des Papierzeitalters.
Aktuell wichtig ist, dass es schon 2011 keine neue Lohnsteuerkarte mehr aus Papier geben wird: Für das Jahr 2011 gilt weiterhin die Karte von 2010. Wer also 2011 den Arbeitgeber wechselt, muss die Lohnsteuerkarte 2010 von seinem bisherigen Arbeitgeber anfordern. Ändern sich Steuerklasse, Freibeträge oder andere Angaben, muss das Finanzamt die Lohnsteuerkarte berichtigen. Und für Berufsanfänger,…
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