Abrechnen möglich?

Frage von Dr. Agnes Wilhelm,

 

Ärztin, Papenburg:
Die KV behauptet, dass Bescheinigungen über die Notwendigkeit eines Transportes zur Praxis mit der Nr. 1 abgegolten sind. Wieder eine kostenlose Leistung?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,

Arzt für Allgemeinmedizin,

Hofheim:
Die Auskunft der KV ist (leider) korrekt. Diese Bescheinigungen sind (allerdings schon immer) im Rahmen der Formularvereinbarungen mit den Kassen eine nicht gesondert berechnungsfähige Leistung!

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