AOK will mich zum Büttel machen

Frage von Dr. Gerd Linden
Praktischer Arzt
Ennepetal:

Die AOK fordert mich auf, einen Befreiungsausweis einer Versicherten einzuziehen. Abgesehen von dem Umstand, daß ich kein Vollzugsorgan der AOK bin, bitte ich um juristische Beurteilung dieser Aufforderung.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:

Wie Dr. Linden richtig vermutete, trifft ihn dazu keinerlei Verpflichtung. Er sollte die Aufforderung in der Patientenkartei vermerken und die Patientin darauf hinweisen, daß diese den Ausweis der Versicherung zurückgeben sollte. Ihn einzuziehen ist er weder berechtigt noch verpflichtet.

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