AOK will mich zum Büttel machen
Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:
Wie Dr. Linden richtig vermutete, trifft ihn dazu keinerlei Verpflichtung. Er sollte die Aufforderung in der Patientenkartei vermerken und die Patientin darauf hinweisen, daß diese den Ausweis der Versicherung zurückgeben sollte. Ihn einzuziehen ist er weder berechtigt noch verpflichtet.
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