AOK zahlt Ärzten Rabattboni
Die AOK in Stuttgart macht vor, was die anderen 15 AOKen mit ihrer jeweiligen KV nachahmen sollen: Zur Umsetzung ihres Arzneirabattvertrags nach § 130a Abs.<nonbreaking-space />8 SGB <nonbreaking-space />V hat die AOK mit der KV eine Ko<discretionary-hyphen />operationsvereinbarung geschlossen. Beide empfehlen den Vertragsärzten eine freiwillige Teilnahme an der Vereinbarung. Die Ärzte verpflichten sich dann – soweit medizinisch sinnvoll –, AOK-Versicherte auf jene Präparate umzustellen, die laut AOK „preisgünstiger als die preisgünstigsten unrabattierten Arzneimittel sind“. Die Umstellung ist in den Patientenakten zu dokumentieren; die Rezepte sind mit einem Kreuz auf dem Aut-idem-Feld zu…
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