Arznei-Herstellung melden?

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|
Aktualisiert am:

Dr. Wolfgang Günder,
Internist in Quierschied:

Sie berichteten über neue Regelungen für die Arzneimittelherstellung in der Praxis und diesbezügliche Meldepflichten. Wir führen z.B. Eigenblutbehandlungen durch, mischen Lipotalon mit Procain zur orthopädischen Spritzenbehandlung, mischen B-Vitamine für Aufbauspritzen und -infusionen und lösen andere Wirkstoffe (z.B. Aspirin, Ortoton) in Trägerlösungen zur Infusionsbehandlung. Müssen wir dies der zuständigen Behörde anzeigen?

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