Arztpraxen auch sonntags öffnen!
Dadurch werde „die Erweiterung des Angebotes ambulanter medizinischer Leistungen eingeschränkt“, beklagt KV-Chefin Dr. Angelika Prehn. Die Senatsgesundheitsverwaltung hatte die KV in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass Praxen nicht unter die Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes fallen, wonach Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Not- und Rettungsdiensten sowie in Kliniken und „anderen Einrichtungen“ zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen beschäftigt werden dürfen. Habe die Behörde hier keinen Beurteilungsspielraum, müsse sich der Senat für eine Gesetzesänderung einsetzen, meint Dr. Prehn.
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