Bezahlung der KV-Chefs wird schärfer kontrolliert

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Zukünftig werden die Aufsichtsbehörden der Länder die Gehälter neuer Vorstände von KVen und KBV nach einheitlichen Kriterien beurteilen. Das geht aus einem kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium bestätigten Arbeitspapier hervor. So sind z.B. Prämien an messbare Erfolgsvorgaben zu knüpfen, und die Grundvergütung ist an KVen mit ähnlich hoher Gesamtvergütung oder Mitgliederzahl auszurichten.

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