Bin ich verantwortlich?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Im Rahmen der horizontalen Arbeitsteilung von Ärzten ist ein Behandlungsfehlervorwurf solange möglich, solange sich der Patient noch in Ihrer Behandlung befindet (vergl. Gießen, Arzthaftungsrecht, Band-Nr. 152 ff.). Es gilt jedoch auch der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit des Patienten. Wenn der Patient Ihnen gegenüber erklärt, dass er die notwendigen Kontrolluntersuchungen künftig in der Universitätsklinik durchführen lässt, können Sie sich haftungsrechtlich exkulpieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine entsprechende Erklärung Ihres Patienten ausführlich zu dokumentieren. Erforderlich ist eine umfassende…
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