Brauche ich noch eine Haftpflicht?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:
Die Frage, ob der Versicherungsschutz noch für diejenigen Schadensfälle weiterbesteht, in denen die Schadensursache im Zeitraum vor der Kündigung liegt, der Anspruch aber nach der Kündigung gestellt wird, ist nicht ganz unstrittig. Der Bundesgerichtshof hat in einer richtunggebenden Entscheidung (BGH 79,76 = Vers. R 81 173) zwar entschieden, daß es darauf ankommt, wann das Kausalereignis, also die schadensstiftende Ursache, eingetreten ist. Dem folgt bislang zudem auch die Rechtsprechung. Die Versicherungswirtschaft hat ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgrund dieser Rechtsprechung geändert und meint, dieser…
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