Bürgen greift Ehe an
Die Ehefrau von Kollege E. verfügt erfreulicherweise über eigenes Vermögen. Weniger erfreulich ist, dass der Berliner Praxisinhaber seine Frau zu einer Bankbürgschaft drängte, „die ja doch nie angerührt wird“. Schwere Fehleinschätzung: Nach massivem Umsatzeinbruch stellte die Bank den Kontokorrent fällig und bediente sich bei der Ehefrau. Die bestand auf schnellen Ausgleich durch den Arztgatten, Praxiskrise hin oder her. Zu äußerster Vorsicht bei Bürgschaften rät Michael Vetter, unabhängiger Bankberater aus Dortmund
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