Chefarzt und MVZ-Leiter sein?

Autor: Dr. Karin Hahne

Ist eine Teilzulassung im MVZ, z. B. beschränkt auf 50 % MVZ-Tätigkeit, nach dem neuen Arztrecht möglich?

<break-end />Dr. O. E., Chefarzt in G.:

Ich möchte als Chefarzt einer Klinik für Strahlentherapie und leitender Arzt der Strahlentherapie eines angegliederten MVZ arbeiten. Muss der Vertragsarztsitz für Strahlentherapie im MVZ zu 100 <nonbreaking-space />% besetzt sein oder kann ich auf 50 <nonbreaking-space />% MVZ-Tätigkeit reduzieren? In diesem Falle wäre nur noch ein halber Vertragsarztsitz für das Gebiet Strahlentherapie im MVZ. Es gibt aber noch einen Chirurgen und einen Psychotherapeuten.

Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:

Ein Sitz im MVZ muss grundsätzlich mit 31 Stunden pro Woche besetzt sein, damit er als voll besetzt gilt, es sei denn, die zuständige…

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