Darf es der Vermieter aufstellen?

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Frage von Dres. C. Rautenberg und S. Röckl
Internisten
Kötzting:

Im Rahmen einer Ortsbeschilderung (Kurort etc.) beabsichtigt unser Hauswirt, an exponierten Stellen ein Schild anzubringen: „Ärztehaus“. In diesem Haus sind zwei Internisten, inkl. Pulmologe, ferner ein Orthopäde und ein Allgemeinmediziner, zusätzlich eine physikalische Therapie. Ist dies juristisch/standespolitisch einwandfrei?

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