Darf ich ihn an den MDK weitergeben?

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Frage von Dr. Egbert Früh, Arzt für Allgemeinmedizin, Herzberg:
Es erreichen uns täglich Anfragen verschiedener Krankenkassen, mit der Bitte um Überlassung der Krankenhausentlassungsberichte ihrer Versicherten zur Weiterleitung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In diesem Fall haben die Mitarbeiter der Krankenkassen Gelegenheit, schützenswerte medizinische Daten einzusehen. Die Krankenkasse beruft sich in diesem Fall darauf, daß sie das Recht habe, ihre Leistungspflicht zu überprüfen. Ist eine Überlassung von Krankenhausentlassungsberichten an die Krankenkasse zulässig, ohne daß dies eine Verletzung des Arztgeheimnisses darstellt?

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