Das bringt rund 100 DM
Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin,
Mainz:
Zunächst muss festgestellt werden, dass diese Untersuchung nach dem Bundesseuchengesetz entsprechend den Gebühren für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - UV-GOÄ oder BG-GOÄ - genannt, abgerechnet werden muss. Der Untersuchungsumfang ergibt sich aus der Aufstellung im Grundsatz 42 der BG, wo als erforderliche Untersuchung folgendes festgelegt ist:
BG-GOÄ-Nr.:
» Anamnese und Beratung nach Nr. 1: DM 9,80
» Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit nach Nr. 65: DM 14,40
» Tuberkulin-Stempeltest nach Nr. 384: DM 5,70
» Lungenübersichtsaufnahme nach Nr. 5135: DM 40,50
» Kostenerstattung für…
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