Die Euro-Gebührenordnung kommt zum 1. Januar
Bei der neuen Gebührenordnung werden keineswegs nur die EBM-Punkte der einzelnen Ziffern in Eurobeträge umgerechnet. Vielmehr tüfteln KBV und Kassen noch an vielen inhaltlichen Änderungen des EBM und erwägen das Aufnehmen neuer Leistungen. Außerdem haben sich im Laufe des Jahres bereits viele Abrechnungsbestimmungen geändert. Bei den Hausärzten soll es zum Beispiel nach KBV-Plänen wieder mehr Einzelleistungen geben (z.B. Psychosomatik) und die Helferinnen-Leistungen sollen aufgewertet werden. Es gibt weiterhin Sonderregelungen, Ziffernausschlüsse und Dokumentationspflichten. Lesen Sie unsere ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema.
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