Darmkrebsvorsorge: Die neuen Regeln
Am 1. Juli 2019 hat eine neue Etappe in der Darmkrebsvorsorge begonnen: Alle gesetzlich versicherten Bürger ab dem 50. Lebensjahr werden seit diesem Tag und dann alle fünf Jahre – bis sie 65 sind – über die Möglichkeiten der Darmkrebsvorsorge durch ihre Kasse schriftlich informiert und zur weiteren Beratung an ihre betreuenden (Haus-)Ärzte verwiesen.
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