Dopingliste ohne Sinn und Verstand?
Evidenzbasierte Kriterien sollten eigentlich auch für die Dopingliste gelten. Für einige der verbotenen Substanzgruppen ist jedoch gar nicht belegt, dass sie tatsächlich leistungssteigernd wirken, kritisiert Professor Dr. Wilfried Kindermann vom Institut für Sport- und Präventivmedizin der Universität des Saarlandes in der "Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin".
Asthmaspray nur mit Genehmigung
Beispiel Beta-2-Agonisten: Nur für die orale Anwendung von Salbutamol und Clenbuterol gibt es Hinweise, dass sie ergogene Effekte haben. Studien zur potenziell leistungssteigernden Wirkung von inhalativen Betamimetika fielen dagegen - mit Ausnahme von zwei Studien mit Albuterol - negativ aus. Dennoch…
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