Dürfen Internisten privat abrechnen?

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Frage von Michael Wagenmann,
Internist, Otzberg:

Als hausärztlicher Internist darf ich ab 2002 K.o.-Leistungen wie zum Beispiel Echokardiographie bei Kassenpatienten nicht mehr abrechnen. Ist es rechtlich zulässig, wenn ich Kassenpatienten eine Privatrechnung nach GOÄ über die Leistung stelle, wenn ich sie vorher darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie a) diese Leistungen bei einem Facharzt, wie z.B. einem Kardiologen, weiterhin ohne Zahlung bekommen können, b) sie diese Rechnung nicht von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen können?

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