EBM-Geschenk für Gemeinschaften?
Für die Helferin-Leistung nach EBM-Nr. 01430 und das ärztliche Telefonat nach Nr. 01435 besteht ein Abrechnungsverbot neben Versichertenpauschalen pro Arztfall. Beides steht schon seit Januar so im EBM, konnte bisher aber nicht umgesetzt werden. Mit den neuen ab Juli verpflichtenden persönlichen Arztnummern ist das anders. Dann kann die KV auch in einer Gemeinschaftspraxis (GP) sehen, welcher Arzt genau was gemacht oder veranwortet hat. „Kontrollbürokratie“ schimpften viele Praxisinhaber. Der Arzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann sieht für GP allerdings auch Vorteile. Der Arztfall ist definiert als die Behandlung desselben Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal. In…
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