Ein ganzes Jahr daran gefesselt?
Frage von Dr. Klaus-Detlev Jost,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Ottobrunn:
Die DAK verlangt seit 1.10.99 in München, dass der Patient sich a) für ein Jahr im Voraus, b) für jede ambulante Arzt- (außer Zahnarzt-)behandlung und c) für die Rezepte usw. im Rahmen der Kostenerstattung als „Privater“ verpflichten muss. Muss dies in der Satzung stehen, oder kann dies die Kasse einfach so bestimmen? Wie komme ich an die Satzung heran?
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