Er will mir die Risiko-Aufklärung aufbrummen
Frage von Dr. T. E.
aus D.:
Ein Subspezialist für Gastroenterologie am Krankenhaus führt ambulante Gastroskopien durch und verlangt als Vorbereitung neben dem Überweisungsschein auch, daß der überweisende Arzt die Einverständniserklärung samt Belehrung über mögliche Komplikationen (auf einem mit Krankenhauskopf versehenen Formular) im Vorfeld der Untersuchung erstellt. Mein Standpunkt: Zur Gesamtheit der Leistungserbringung gehören Belehrung durch den durchführenden Arzt und Einverständniserklärung der Patienten, Durchführung der Gastroskopie und Befundübermittlung.
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