Ethikrat: Gentests zur Einstellung
Informationen über Krankheiten, die sich erst in Zukunft auf die Anstellung auswirken können, sollten jedoch nur zulässig sein, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung ergeben und die Wahrscheinlichkeit des Krankheitseintritts hoch ist. Unspezifische Suchverfahren sollten deshalb mit Ausnahme von Risikoberufen nicht zulässig sein, betonte der Rat. Bei Berufen wie Piloten, Busfahrern oder Küchenpersonal sollten dagegen weiter gehende Untersuchungen auf gegenwärtig symptomlose oder auf vorhersagbare Krankheiten erlaubt werden, weil damit Risiken für Dritte ausgeschlossen werden könnten.
Anlass der Stellungnahme war unter anderem der Streit um die Verbeamtung einer Lehrerin,…
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