Fälle für die Berufsgenossenschaft identifizieren
Hausärzte bzw. Ihre Helferinnen sollten bei verletzten Patienten unbedingt erfragen, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt. Denn die Berufsgenossenschaften sind zwar bürokratisch, zahlen aber völlig ungedeckelt in harten Euros. Hier Tipps dazu von Allgemeinarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerhard Bawidamann.
Als Wegeunfall zählt es zum Beispiel auch, wenn ein junger Mann von der Wohnung seiner Freundin zur Arbeit fährt und dabei verunfallt. Auch kleinere Umwege (Kind wird zur Schule gefahren) gefährden nicht den Versicherungsschutz. Wer allerdings die Heimfahrt für ein ausgiebiges Abendessen im Restaurant unterbricht, steht nicht mehr unter BGSchutz.
Im Zweifel von BG-Fall ausgehen!
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