Fiskus grapscht nach Ihrem IGeL-Geld
Umsatzsteuer ist für Ärzte eigentlich kein Thema. Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt schließlich von der lästigen Steuer befreit. Für die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gilt das aber mitunter nicht, erklärte Ralf Niewald, Steuerberater bei der ADVISA Steuerberatungsgesellschaft in Bottrop auf dem diesjährigen Deutschen IGeL-Kongress in Köln.
Was den Fiskus auf die Suche nach umsatzsteuerpflichtigen IGeLn gebracht hat? Es sind laut Niewald EU-Bestimmungen, die nur die Heilbehandlung steuerfrei stellen.
IGeLn nur mit Indikation?
Deshalb wende das Finanzamt nun folgende Regel an: Alles, was die Krankenkasse zahlt, ist umsatzsteuerfrei,…
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