Für Ex-Chef noch Berichte pinseln?

Frage von Dr. Detlef Eßer
Internist, Wassenberg:

Nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses in der Klinik und eigener Niederlassung wurde ich von meinem ehemaligen Chef aufgefordert, noch 84 Entlassungsberichte zu diktieren, die ich während der üblichen Arbeitszeit nicht hatte bewältigen können. Hat die Klinik rechtliche Möglichkeiten, dies zu verlangen?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:

Wenn Dr. E. das Diktat von Entlassungsberichten wegen vorrangiger Pflichten (Versorgung von Patienten) zurückstellen musste, ist dies keine Arbeitspflichtverletzung. Die Klinik kann ihm keine Schlechtleistung oder gar eine Nichtleistung der vertraglich geschuldeten Arbeit vorwerfen. Mit dem Arbeitsverhältnisses findet auch die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ihr Ende, so dass der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht mehr rückwirkend deren Erfüllung verlangen kann.

Das Diktat der Berichte ist nun seitens des Klinikträgers auf andere Mitarbeiter zu delegieren, die diese Arbeit anhand der Kranken- und…

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