Gesundheitsfonds verfassungswidrig?
Der HNO-Arzt Dr.Ulrich Brander aus Brackenheim ist enttäuscht darüber, dass das Bun-desverfassungsgericht seine Klage gegen den Gesundheitsfonds zwar für zulässig hielt, die Klage dann aber überaschend doch abgewiesen hatte. Die Argumentation des Gerichts: Brander sei durch die Vorschriften des Gesundheitsfonds nicht unmittelbar betroffen. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Gericht keinen direkten Bezug erkennt“, sagt er. Anhand seiner Abrechnungszahlen könne er genau darstellen, wie hoch die finanziellen Einbrüche seit Einführung des Fonds in seiner Praxis sind.
Der Arzt, der den Gang vor Gericht mit Unterstützung seines Verbandes MEDI Baden-Württemberg angetreten hatte, begründete…
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