GOÄ: Hausbesuchsziffer 50 in der Notfallpraxis?
Zuerst: Es gibt keine allgemeinen Sätze zur optimierten Abrechnung der Notfallpraxis. In der Notfallpraxis gelten die gleichen Grundsätze wie im Tagesgeschäft - Leistungen sind abrechenbar, wenn sie erbracht wurden. Kommt der Patient in die Notfallpraxis, ist diese Voraussetzung für den Ansatz der Ziffer 50 GOÄ nicht erfüllt.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Untersuchungsziffern 1, 3, 5, 6-8 anzusetzen – vorausgesetzt, die jeweilige Untersuchungsleistung wurde erbracht.
Darüber hinaus können die Zuschläge der Buchstaben A bis D sowie K1 angesetzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wobei Zuschläge in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die entsprechende…
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