GOÄ-Nrn. 1 und 5 neben Sonderleistung
Ein Privatpatient erscheint innerhalb weniger Tage zum zweiten Mal wegen derselben Diagnose in Ihrer Praxis. Er wird beraten und Sie führen eine symptombezogene Untersuchung durch. Dann erhält er eine intravenöse Infusion, die 40 Minuten dauert. Was rechnen Sie ab?
Infrage kommen die Ziffern 1, 5 und 272 der GOÄ, wie Sabine Rößner vom Honorarmanagement der PVS Niedersachsen auf dem 27. Seminarkongress der Norddeutschen Hausärzte in Lüneburg erläuterte. Das Problem: Die Positionen 1 und 5 sind nach den Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Sie müssen sich also entscheiden: Entweder Sie rechnen bei beiden…
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