Hausärzte wehren sich gegen Bürokratie in ihren Praxen
Ab 2004 müssen Patienten bei jedem ersten Besuch einer Arztpraxis im Quartal 10 Euro bezahlen, wenn sie keine Überweisung vorlegen. So sieht es das Gesetz zur Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) vor. Das Geld erhöht nicht das Honorar des Arztes, sondern kommt in vollem Umfang den gesetzlichen Krankenkassen zugute. Sogar bei zahlungsunwilligen oder -unfähigen Patienten wird die Abrechnung des Arztes um die Gebühr gekürzt. Das volle Inkassorisiko liegt mithin bei den Ärzten. Der Patient soll zur Zahlung verpflichtet sein, auch wenn er nur ein Wiederholungsrezept oder einen telefonischen Rat benötigt.
Rund 9000 Praktische Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige…
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